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EU-Parlament billigt Kommissionsinitiative: Pints und Meilen bleiben, Handel mit den USA einfacher

30/11/2007

Dieser Artikel basiert auf einer Pressemeldung der Europäischen Union vom 29/11/2007.

Das Europäische Parlament hat heute den Vorschlag der Europäischen Kommission über Maßeinheiten (IP/07/1297) in erster Lesung angenommen.

Das bedeutet, dass in Großbritannien und Irland auf Wegweisern und Geschwindigkeitsschildern weiterhin Meilen stehen dürfen und Flaschenmilch und Bier und Apfelwein vom Fass nach wie vor in Pints verkauft werden dürfen.

Auf diese Weise dürfen Waren auch weiterhin eine zusätzliche oder doppelte Kennzeichnung mit metrischen und angelsächsischen Maßeinheiten tragen.

Dem Kommissionsvorschlag liegt das Ergebnis einer öffentlichen Konsultation zu Jahresbeginn zugrunde, wonach es mit der Umsetzung der Richtlinie 80/181/EWG keinerlei Probleme gibt. Sie erlaubte jedoch die Weiterverwendung von Pints und Meilen sowie die Doppelkennzeichnung nur für eine bestimmte Zeit.

Die Kommission erwartet, dass auch der Rat zustimmt, so dass eine Einigung in erster Lesung und damit die rasche Verabschiedung und Umsetzung dieser Maßnahme möglich wird.

Vizepräsident Günter Verheugen, der für Unternehmen und Industriepolitik zuständig ist, begrüßte das Votum des Europäischen Parlaments: „Das sind gute Nachrichten für Großbritannien und Irland, deren Bürger sehr an ihren traditionellen Einheiten wie Meilen und Pints hängen. Auch die Exporteure haben Grund zur Freude, weil sie nach wie vor nur ein einziges Etikett für den Verkauf in der gesamten EU und für ihre Exporte in die USA benötigen. Wir hoffen nun, dass sich die übrigen Gesetzgeber dem Votum des Parlaments anschließen werden.“

Der Vorschlag, ergänzende Warenkennzeichnungen unbefristet weiter zuzulassen, wird von der europäischen Industrie uneingeschränkt befürwortet und macht zudem sehr deutlich, dass die EU sich für einen barrierefreien Handel einsetzt.

Die Richtlinie ist nicht nur für den Handel von Vorteil, sie gestattet es dem Vereinigten Königreich und Irland auch, ihre örtlichen Gepflogenheiten beizubehalten und bestimmte nichtmetrische Maßeinheiten unbegrenzt weiter zu verwenden.

Diese Ausnahmeregelung betrifft die Einheit Pint für Milch in Mehrwegbehältern und Bier und Apfelwein vom Fass, die Einheit Meile für Entfernungs- und Geschwindigkeitsangaben und die Einheit Feinunze im Handel mit Edelmetallen. Die Kommission hat den Vorschlag zur Beibehaltung von Pints und Meilen bereits im September verabschiedet. Das Parlament hat den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen gebilligt.

Hintergrundinformationen
Mit der Richtlinie 80/181/EWG wurden die Maßeinheiten des Internationalen Systems (SI) in der EU als gesetzliche Maßeinheiten verbindlich. Das SI wurde von der durch die Meterkonvention vom 20. Mai 1875 eingesetzten Allgemeinen Konferenz über Maße und Gewichte verabschiedet. Das metrische SI-System wird im WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse als internationaler Standard anerkannt.

Die Richtlinie schafft eine einheitliche Regelung, sodass im Binnenmarkt keine Handelshemmnisse infolge Verwendung unterschiedlicher Maßeinheiten entstehen.

Alle Informationen, darunter auch die im Laufe der öffentlichen Konsultation eingetroffenen Reaktionen finden Sie unter folgender Internet-Adresse: Units of Measure.

Quelle: Europäische Kommission.