IHS INFOtime
Nr. 12
Lizenzen und Copyright

Mit der zunehmenden Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte in digitaler Form rückt seit einigen Jahren der Schutz vor Missbrauch digitaler Formate bzw. deren rechtlich einwandfreie Lizenzierung in den Vordergrund.
In der breiten Öffentlichkeit wird dies öfter als Kavaliersdelikt heruntergespielt, man denke an das Kopieren von Musikstücken aus dem Internet. Bei Softwareprodukten nehmen Anwender das Urheberrecht ernster, schon alleine wegen eventuell anfallender Problemlösungen oder der Nutzung zum Surfen im Internet. Bei Printmedien war der sogenannte Raubdruck eines Buches immer ein offensichtlicher Missbrauch: Dem Raubdruck sah man an, das keine lizenzierte Verlagsausgabe vorlag.
Mit modernen Kopiergeräten wurde dieser Missbrauch weitgehend wieder aus dem Blick verloren. Kopiert wurden im Regelfall nicht ganze Bücher, sondern nur Auszüge oder einzelne Beiträge aus Zeitschriften. Bei Kopien argumentierte man zumeist mit dem Hinweis auf die Anfertigung einer persönlichen Kopie zur eigenen Nutzung. Kopien wurden also erstellt mit der Argumentation, keine kommerzielle Absicht zu haben bzw. die Kopien ganz nicht-kommerziell für die eigene Weiterbildung oder gesellschaftlich relevante Forschung zu nutzen.
Mittlerweile sind alle öffentlich genutzten Kopiergeräte mit einer Geräteabgabe an die deutsche VG Wort belegt, die die Urheberrechte der schreibenden Zunft bzw. der Verlage in Deutschland wahrnimmt. Dies ersetzt aber nicht lizenzierte Nutzung von Dokumenten.
Digitale Inhalte dagegen lassen sich beliebig, einfach und schnell vervielfältigen, weiterleiten und bearbeiten. Dies ist ein deutlicher Unterschied zu den herkömmlichen Medien. Den materiellen Datenträgern waren "natürliche Grenzen" gesetzt, den digitalen Dateien nicht mehr.
Immer mehr Verlage und Urheber schieben den Missbrauchsmöglichkeiten einen Riegel vor, soweit dies technisch bereits möglich ist.
Das American Petroleum Institute (API) liefert einzelne elektronische Dokumente nur noch mit FileOpen Technologie. Wer bislang einzelne Dokumente im elektronischen Format erhielt, hatte sich zwar an die Hinweise zum Urheberrecht (Copyright) zu halten, war aber von den technischen Möglichkeiten her nicht eingeschränkt. Die Dokumente konnten mehr oder weniger problemlos auf einem Server abgelegt und damit allen Nutzern zugänglich gemacht werden.
Nicht allen Nutzern ist bewusst, dass damit gegen das Lizenzrecht verstoßen wird. Urheberrecht und Nutzungsbedingungen werden meist nicht dem Endnutzer mitgeteilt. Mit FileOpen ist dieses Vorgehen technisch nicht mehr möglich. Der PDF-Download eines API Dokuments setzt vorab den Download eines kostenlosen Acrobat Plug-In voraus. Beim Download eines Dokuments aus dem Internet werden die Verschlüsselungsinformationen mitgeliefert. Resultat: Das Dokument wird an den Rechner gebunden, mit dem es erstmalig geöffnet wurde. Die Weiterleitung an andere ist nicht mehr möglich. Diese Verschlüsselung stellt technisch sicher, was ohnehin lizenzrechtlich im Copyright vorgesehen ist.
Auch die American Society of Mechanical Engineers (ASME) nutzt die OpenFile Technologie. Weitere Regelsetzer werden folgen.
Das British Standards Institute (BSI) setzt dagegen auf das digitale Wasserzeichen. Die erste Seite eines Dokuments lizenziert mit dem Wasserzeichen den Erwerber des Dokuments. Mit einem digitalen Wasserzeichen lassen sich Urheber und Kunden identifizieren und damit auch ein eventueller Missbrauch des Urheberrechts.
In der Diskussion um das Copyright bei elektronischen Files taucht immer wieder der Begriff des "Fair Use" auf. Was ist damit gemeint? "Fair Use" erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Dokumenten. Gleichwohl gibt es keine exakte Definition und "Fair Use" ist letztendlich vom Einzelfall abhängig. Am Einzelfall wird definiert, mit welcher Absicht und in welcher Art und Weise mit dem urheberrechtlich geschützten Dokument umgegangen wird, in welchem Umfang das urheberrechtlich geschützte Material weiterverwendet wird und welche Auswirkungen sich daraus ergeben.
Dokumentations- und Normenstellen genauso wie Bibliotheken sind häufig Beschaffungsstellen für Dritte. Damit ist zunächst kein Missbrauch des Urheberrechts verbunden. Mit der sog. "First Sale" Doktrin erwirbt der "Beschaffer" die Rechte auf das Dokument und gibt mit einem Dokument seine Nutzerrechte bei der Weiterleitung an den Endnutzer weiter. Damit hat der "Beschaffer" keinerlei Rechte mehr, dieses Dokument zu öffnen, zu speichern oder weiterzuleiten. In der Konsequenz muss der "Beschaffer" das Dokument nach Weiterleitung bei sich löschen.
IHS sieht in der langjährigen Partnerschaft für den Vertrieb von Normen und technischen Richtlinien mit einer Vielzahl von Regelsetzern weltweit auch die Verpflichtung, das Bewusstsein für das Urheberrecht zu fördern.
IHS ermöglicht die Lizenzierung von elektronischen Dateien nach Bedarf. Dabei orientiert sich die Lizenzierung der gewünschten Inhalte im wesentlichen an der Anzahl der Nutzer und Standorte. Diese Lizenzierungsform lässt sich aus der Bereitstellung von gedruckten Dokumenten ableiten: Bibliotheken oder Dokumentationsstellen halten Informationen vor, die online von verschiedenen Standorten mit unterschiedlicher Nutzerzahl in Anspruch genommen werden.
Das Argument der günstigeren Kostenstruktur für die Bereitstellung digitaler Inhalte zählt nicht, da die Urheberrechte der Inhalte bezahlt werden müssen, also das geistige Eigentum.
Die oben gemachten Ausführungen zum Urheberrecht, den Nutzungsbedingungen und Lizenzierungsmöglichkeiten für den rechtlich einwandfreien Gebrauch mögen recht kompliziert erscheinen. Im Prinzip aber ist es ganz einfach. Der US-Amerikaner Brad Templeton, der sich u.a. auch mit Fragen des Copyrights intensiv beschäftigt hat, bringt es auf den Punkt: " There's a pretty simple rule when it comes to the net. If you didn't write it and you want to reproduce it, ask the creator."
Als Partner der meisten großen Regelsetzer weltweit einerseits und der Anwender - Unternehmen und Behörden - andererseits beantworten wir gerne weitere Fragen zu diesem Thema.